Ein Hauptpunkt der
Bologna-Reform ist die Förderung der Mobilität. "Förderung der Mobilität
durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege
stehen, insbesondere - für Studierende: Zugang zu Studien- und
Ausbildungsangeboten und zu entsprechenden Dienstleistungen" heißt es in
der Erklärung von Bologna. Doch was heißt Förderung von Mobilität?
Bei dieser
Formulierung wird das nicht so leicht klar. Man könnte darunter auch die
Anbindung der Universitäten an die öffentlichen Verkehrsmittel verstehen. Tatsächlich,
das wird häufig nicht hinreichend erklärt, geht es um einen leicht möglichen
Hochschulwechsel ohne erbrachte Leistungen zu verlieren. Das war vor der Reform
nicht vorgesehen. Wollte man früher die Hochschule wechseln so gab es keine
rechtliche Garantie, die Leistungen anerkannt zu bekommen. Man musste
schlimmstenfalls wieder ganz von vorne anfangen. Die Praxis sah allerdings
anders aus. Häufig war ein Hochschulwechsel im selben Fach mit einem Vordiplom
oder einer bestandenen Zwischenprüfung möglich, da die Hochschulen darauf
vertrauen konnten, daß ihre Zwischenprüfungen vergleichbar waren.
Mit der Reform sollte
diese Praxis rechtsverbindlich werden, womit die Studenten bei der Anerkennung
nicht mehr auf den guten Willen der Prüfungsämter angewiesen sind. Dazu ist das
sogenannte Leistungspunktesystem ECTS gedacht. Damit sollte es auch rechtlich
möglich sein, ohne Probleme die Hochschule zu wechseln. Das macht es natürlich
auch notwendig für die Hochschulen, die Studienstruktur anzupassen, damit sie
vergleichbar wird. Da es das erste Ziel der Bologna-Reform ist, einen
einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Dabei geht es aber nicht
nur um die Standorte in Bayern oder Deutschland, sondern um die Hochschulen
aller Länder, die der Bologna-Erklärung beigetreten sind, vom Polarkreis bis
zum Mittelmeer. Es verwundert nicht, wenn es zu Problemen bei der Anrechnung
von Leistungen kommt, wenn jemand z. B. vom Baltikum nach Südeuropa wechseln
will oder umgekehrt.
Zumindest aber
innerhalb Deutschlands müsste das klappen, sollte man meinen. Es ging ja früher
auch. Doch die Realität sieht anders aus. Was früher anerkannt wurde, geht
heute oft nicht mehr, wenn es rechtlich nicht vorgesehen ist. Module müssen
gleich sein, damit sie anerkannt werden. Die Studiengänge des
Bachelor-Master-Systems sind oft in mehr verschiedene Richtungen spezialisiert.
Studierte man früher Mathematik oder Physik und nahm das jeweils andere als
Nebenfach, so gibt es heute auch mathematische Physik und Computational
Mathematics. Neben den Fächern Theologie und Philosophie gibt es heute auch das
Fach Philosophie und Religion an der Uni Würzburg. An anderen Unis können sie
wieder anders heißen und inhaltlich anders zusammengestellt sein. Da mag dann
manches anrechenbar sein, weil inhaltlich gleich. Wenn sich dann aber die
Stundenzahl unterscheidet und damit auch die Anzahl der Leistungspunkte, dann
gehen die Probleme schon los und das schon innerhalb Deutschlands, von Europa
ganz zu schweigen.
Was also früher
rechtlich nicht vorgesehen, aber praktisch möglich war, ist heute rechtlich
verankert, aber praktisch schwierig.
Schreibt uns doch
mal, was Ihr für Probleme mit Anrechnungen hattet.
Der Weg zum Abschluss wird immer mühsamer |
Text: Frank
Alig
Foto: "Maximilian Mühlens" / www.jugendfotos.de
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